BGM PRO RACE 2-Takt Vollsynthetik ist ein 100 % synthetisch hergestelltes Hochleistungs-Zweitaktöl. Extrem belastbar ist es erste Wahl in allen hochwertigen und leistungsstarken Zweitaktmotoren. Es erfüllt die höchste der strengen japanischen JASO Prüfnormen. In thermisch hochbelasteten luft- und wassergekühlten Motoren sorgt es für einen ausgezeichneten Schutz aller Komponenten. Sport- und Rennmotoren profitieren von den speziellen Additiven die für einen extrem stabilen Schmierfilm sorgen, der höchsten Drücken und Temperaturen von Kolben, Lagern und Laufbahn standhält. Der niedrige Flammpunkt ermöglicht ab Motorstart die volle Leistung sowie eine saubere Verbrennung bereits bei Teillast. Die hohe Klassifizierung als JASO FD macht es extrem raucharm, perfekt geeignet für den Einsatz in Motoren mit Katalysator. Die außerordentlich rückstandsfreie Verbrennung hält den gesamten Abgastrakt sauber und sorgt für eine lange Lebensdauer von Auspuff und Zylinder. Exzellenter Korrosionsschutz ist genauso selbstverständlich wie die selbst mischenden Eigenschaften und die Verwendbarkeit in Motoren mit Ölpumpe.
Die Einordnung in die höchsten Prüfkategorien belegen beeindruckend die hohe Belastbarkeit und Qualität des BGM Synthetik Öles.
Verwendbar für :
Details:
Geprüft nach:
API | JASO | ISO | |
QUALITY | |||
o | FA | ||
+ | FB | EGB | |
++ | TC | FC | EGC |
+++ | TC+ | FD | L-EGD |
Altölentsorgung
Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: -- Vebrennungsmotorenöle -- Getriebeöle -- Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.
Rückgabeort ist unser nachfolgend genannter Verkaufsort:
SCOOTER CENTER GmbH
Kurt-Schumacher-Str. 1
5069 Bergheim - Glessen
www.scooter-center.com
Direktanfragen unter Telefon 02238-307430.
Führen Sie den Ölwechsel selber aus, nutzen Sie die örtlichen Möglichkeiten, bei Wertstoffannahmestellen (z.B. Recyclinghof) Ihr Altöl (evtl. gegen eine Gebühr) abzugeben. Ob Ihre örtliche Werstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfahren Sie i.d.R. vor Ort oder bei Ihrer zuständigen Gemeinde.
Annahme und Entsorgung nehmen wir gemäß Paragraph 8 der Altölverordnung (§8 AltölV) vor.