Lassen sich auch auf vielen anderen neuen Vespas verbauen. Bis auf die Vespa S Modelle sind alle Spiegel über ein M8 Gewinde unter der Lenkkopfabdeckung verschraubt.
Daher lassen sich diese Spiegel untereinander austauschen.
Wem der Standard Look zu fad ist, der kann auf unsere bgm GTII oder CNC Spiegel umsteigen. 
HINWEIS:
 Nach StVZO §56 benötigt in Deutschland jedes Kraftfahrzeug, zu denen auch Mofas gehören, mindestens einen auf der linken Fahrzeugseite angebrachten Spiegel. 
 
 ANZAHL
 Die Anzahl der Spiegel hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:
  - EZ vor 01.01.1990 1 Spiegel links
  - EZ ab 01.01.1990 bis 100 km/h 1 Spiegel links
  - EZ ab 01.01.1990 über 100 km/h 2 Spiegel
  
 GRÖSSE
 Die Größe der spiegelnden Fläche muß
  - vor EZ 17.06.2003 mindestens 60cm² (bei runden Spiegeln der Durchmesser größer-gleich 88 mm)
  - nach EZ 17.6.2003 mindestens 69cm² (bei runden Spiegeln der Durchmesser größer-gleich 94 mm)
  
 betragen.
 PRÜFZEICHEN:
 Spiegel mit Prüfzeichen erfüllen automatisch alle oben genannten Bedingungen.
  - Bei Fahrzeugen die nach EG-Recht zugelassen sind (ab 01.10.2005) müssen Spiegel mit Prüfzeichen montiert sein.
  - Fahrzeuge mit ABE Zulassung (vor 01.10.2005) müssen lediglich Spiegel verwenden die den oben genannten Kriterien genügen.