HINWEIS: Nach StVZO §56 benötigt in Deutschland jedes Kraftfahrzeug, zu denen auch Mofas gehören, mindestens einen auf der linken Fahrzeugseite angebrachten Spiegel.
ANZAHL Die Anzahl der Spiegel hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:
EZ vor 01.01.1990 1 Spiegel links
EZ ab 01.01.1990 bis 100 km/h 1 Spiegel links
EZ ab 01.01.1990 über 100 km/h 2 Spiegel
GRÖSSE Die Größe der spiegelnden Fläche muß
vor EZ 17.06.2003 mindestens 60cm² (bei runden Spiegeln der Durchmesser größer-gleich 88 mm)
nach EZ 17.6.2003 mindestens 69cm² (bei runden Spiegeln der Durchmesser größer-gleich 94 mm)
betragen.
PRÜFZEICHEN: Spiegel mit Prüfzeichen erfüllen automatisch alle oben genannten Bedingungen.
Bei Fahrzeugen die nach EG-Recht zugelassen sind (ab 01.10.2005) müssen Spiegel mit Prüfzeichen montiert sein.
Fahrzeuge mit ABE Zulassung (vor 01.10.2005) müssen lediglich Spiegel verwenden die den oben genannten Kriterien genügen.
Leider läßt sich der Spiegel selber nicht verstellen, man muß gleich beim Anbau die ideale Stellung finden. - Für den TÜV Stempel reicht es auf jeden Fall - danach kommt er wieder für 2 Jahre auf Lager.
Anonym
16.02.2015
Nur schön, aber als ückspiegel nur bedingt brauchbar, trotzdem cooles Accessoire.
Anonym
16.02.2015
Nur schön, aber als Rückspiegel nur bedingt brauchbar, trotzdem cooles Accessoire.